Hilfen zum Lebensunterhalt
Aktuelle Kommentierung
Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) gesetzlich im 3. Kapitel (§§ 27 - 40) und im 4. Kapitel (§§41 - 46b) geregelt und bilden gemeinsam mit dem Arbeitslosengeld II nach SGB II die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung in Deutschland.
